Ein paar Informationen allgemeine Informationen:
Wenn ein Anhänger vermietet wird, bekommt der
Mieterkunde, die Mieterkundin ein Kastenschloss
mit. Auf Kundenwunsch kann auch ein Reserverad
hinzugelegt werden. Bei Fernfahrten ist es
empfehlenswert.
Die Anhänger verfügen über die Vignette Schweiz mit
dem gültigen Kalenderjahr. Bei Fahrten in die Schweiz
kommt eine Vignettenpauschale hinzu, gleich welche
Straße gefahren wird.
Achtung Schweiz und viele andere europäische Länder:
Das Abreissseil darf nicht mehr lose über die
Anhängerkupplung geworfen werden, es drohen hohe
Bussgelder. Es gibt Halteösen zum Nachrüsten für die
feste AHK.
Öffnungszeiten:
An Sonn- und Feiertagen findet keine Vermietung und
keine Rücknahme statt.
Montag bis Samstag von 8,00 Uhr bis 19,00 Uhr,
außer an Feiertagen
Der Anhänger ist als Mietfahrzeug versichert.
Diese Form ist wichtig, wenn es zu einem
Versicherungsfall kommt. Eine Information zu
Versicherung, Sicherheit und Zulassung der Anhänger:
Anhänger, die vermietet werden, um Geld zu verdienen,
müssen den Eintrag "Mietfahrzeug" im Fahrzeugschein
haben.
Viele kleine private "Hobby" Vermieter haben diesen
Eintrag nicht.
Auch bei einem unverschuldetem Mieterunfall
(Februar 2021) fragt die Versicherung gleich nach dem
Eintrag. Meine Anhänger haben den Eintrag, da ich
gewerblich vermiete
Zur Sicherheit:
Alle Mietfahrzeuge müssen jährlich zum TÜV
Die Mietfahrzeuge sind auf den Zulassungskreis
vom Firmensitz zugelassen